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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Graf von Thun und Hohenstein Veit - Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1
Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.

§ 2
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Alle weiteren Objekte/Projekte des Objekt-/ Projekteigentümers unterliegen dem Quellenschutz und damit allen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen, andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

§ 4 Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Mit Besichtigung eines angebotenen Objektes oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ 5 Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

§ 6 Aufgrund § 11 Makler-Bauträgerverordnung (MaBV) sind wir verpflichtet, Sie auf folgende Bedingungen hinzuweisen: Zahlungen oder sonstige Vermögenswerte aus einem Kaufvertrag außer der Provision sind ausschließlich an den Verkäufer zu leisten und werden von uns nicht entgegengenommen, eine Haftung für dennoch erfolgte Zahlungen wird ausgeschlossen. Bis auf jederzeit möglichen Widerruf werden die neu hereinkommenden einschlägigen Objektangebote übersandt.

§ 7 Im Falle eines Ankaufes beträgt die vom Käufer zu zahlende Maklercourtage 3% zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtvolumen brutto. Die Maklercourtage ist mit notarieller Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß zur Zahlung fällig.

§ 8
Im Falle einer Anmietung beträgt die vom Mieter zu zahlende Maklercourtage zwei Monatsmieten aus der Kaltmiete, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklercourtage ist bei Vertragsabschluß zur Zahlung fällig.

§ 9 Wir haben Anspruch auf die Provision, wenn infolge unserer Vermittlung, aber auch bereits aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Provision ist fällig und zahlbar sieben Tage nach Rechnungserteilung. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a über den Bundesbankdiskontsatz fällig. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluss zu späterem Termin oder zu anderen Bestimmungen erfolgt.

§ 10 Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt ist, muß er uns dies binnen drei Tagen zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall wird vermutet, dass er keine Vorkenntnis hatte. Bei Alleinauftrag ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich.

§ 11Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäss sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit. Die sonstigen Bedingungen für die uns erteilten Alleinaufträge, werden einzelvertraglich vereinbart.

§ 12 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig bekanntzugeben. Ebenso haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 13 Kommt anstelle des angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, so ist hierfür eine entsprechende Provision an uns zu zahlen. Kommt aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit nur ein Teil des ursprünglich von uns nachgewiesenen Geschäftes zustande, und schließen die Vertragspartner innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss dieses Geschäftes weitere Geschäfte, die wirtschaftlich im wesentlichen dem gleichen Zweck dienen, erhalten wir auch für diese Folgegeschäfte Provision.
Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg ohne Abschluss eines Vertrages eintritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechts.

§ 14 Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Januar 2013

Steuer-Nummer/UST-Id.-Nr: 148-153-600-37


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